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Hausordnung

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Unser Schulhaus ist ein Ort des Lehrens, Lernens und des Zusammenlebens. Alle sind für eine ruhige und angenehme Atmosphäre im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände verantwortlich. Eigenverantwortung und Rücksicht auf Andere bestimmen unser Verhalten.

  1. Alle behandeln die Einrichtungen innerhalb und außerhalb des Schulgebäudes sowie fremdes Eigentum sorgfältig und pfleglich. Beschädigungen werden sofort gemeldet.
  2. Für mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigung aller Art muss Ersatz geleistet werden. Die notwendige Rücksicht auf die Gesundheit von Personen und auf den Schulbetrieb schließt z.B. Lärmen, Rennen, Skateboard fahren oder Ball spielen im Haus, Rutschen auf den Geländern, Schneeballwerfen etc. aus. Schü-ler, die sich während ihrer unterrichtsfreien Zeit im Schulhaus oder im Hof aufhalten, haben alles zu unterlassen, was den Ablauf des Unterrichtsgeschehens stören könnte. Fensterbänke und Heizungskörper sind keine Sitzplätze.
  3. Alle tragen dazu bei, Energie und Wasser zu sparen (Beleuchtung, Heizung, Lüften, Wasserhähne etc.).
  4. Gegenstände, die den Unterricht und den Erziehungsauftrag der Schule stören, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Die Nutzerordnung für den Umgang mit Mobiltelefonen ist Bestandteil der Hausordnung. Nach Rücksprache mit einer Lehrkraft können in dringenden Fällen die Erziehungsberechtigten per Mobiltelefon ange-rufen werden. Das Mitbringen gefährlicher Gegenstände (Messer, Waffen etc.) ist selbstverständlich untersagt.
  5. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist den Schüle-rinnen und Schülern innerhalb des Schulgeländes untersagt. Über Ausnahmefälle entscheidet das Direktorat.
  6. Sammlungen aller Art oder Handel mit Waren wie auch die Verteilung von Druckschriften bedürfen der Geneh-migung durch die Schulleitung. Spiele mit oder um Geld sind grundsätzlich untersagt.
  7. Den Anordnungen der Lehrkräfte und des Hauspersonals leisten die Schüler Folge.
  8. Alle Schüler und Schülerinnen einer Klasse sorgen für die Ordnung und Sauberkeit der Klassenzimmer. Näheres regeln das „Klassenzimmerkonzept“ und das „Mensakonzept“.
  9. Jede Klasse hat einen Tafeldienst (jeweils 2 Schüler/innen), die für Tafelschwamm und –lappen sowie für ausrei-chend Kreide sorgen und zu Beginn jeder Unterrichtsstunde die Tafel wischen. Für Fachräume können andere Re-gelungen getroffen werden.
  10. Das Klassenbuch ist sorgfältig zu führen, die Klassenbuchführer / Klassenbuchführerinnen sind verantwortlich für lückenlose Eintragungen (vor allem auch bei Gruppenunterricht). Sie holen bzw. hinterlegen das Klassenbuch im Sekretariat.
  11. Zu den Pausen verlassen die Schüler und Schülerinnen der Klassen 5 – 10 den Unterrichtsraum. Die Lehrkraft der vorhergehenden Stunde schließt das Zimmer ab. Die Schüler und Schülerinnen sollen, soweit es vom Wetter her möglich ist, in den Pausenhof gehen. Bei Schlechtwetter ist in den Gängen Rücksicht zu nehmen auf Klassen, die evtl. Schulaufgaben schreiben. Fußball darf im Hof nur mit Softbällen gespielt werden.
  12. Bei Erledigung dringender Anfragen im Sekretariat kommen die betreffenden Schüler und Schülerinnen möglichst alleine. Anfragen, die die Klasse betreffen, erfolgen durch den Klassensprecher oder die Klassensprecherin.
  13. In den Pausen ist besonders auf die Sauberhaltung der Pausenbereiche zu achten (Papier, sonstige Abfälle in die entsprechenden Behälter). Leergut nicht stehen lassen, sondern ordnungsgemäß zurückgeben.
  14. Der Aufenthalt in allen Sonderräumen (z.B. Turnhallen, Sprachlabor, Musiksaal, Fotolabor, Werkräume, naturwis-senschaftliche Fachräume usw.) ist nur bei Anwesenheit der jeweiligen Lehrkraft möglich. Für einzelne Räume können Sonderregelungen getroffen werden.
  15. Der Aufzug dient ausschließlich unseren behinderten Mitmenschen an der Schule. Auch schwere Lasten können transportiert werden.
  16. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schüler zügig den Schulbereich, da sie sonst nicht mehr unfallversichert sind. Jeder weitere Aufenthalt auf dem Schulgelände erfolgt auf eigene Gefahr.
  17. Die Fahrräder werden ausschließlich in den Fahrradkeller oder auf entsprechend markierte Flächen gestellt. Der Aufenthalt im Fahrradkeller ist nur zum Einstellen/Abholen der Fahrräder gestattet. Beschädigung fremder Fahr-räder wird streng geahndet. Der PKW-Parkplatz ist den Lehrkräften vorbehalten, er ist für Schüler (auch als Durchgang) gesperrt. Das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen ist grundsätzlich untersagt.
  18. Das Verlassen des Schulbereiches während der planmäßigen Unterrichtszeit und schulischen Veranstaltungen ist den Schülerinnen und Schülern aus Haftungsgründen nicht gestattet. Kollegiaten und Kollegiatinnen können in Zwischenstunden den Schulbereich verlassen Schülerinnen und Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe oder über 18 Jahre, die einen P-Stempel im Schülerausweis haben, dürfen das Schulgelände während der Pause verlassen. Schülerinnen und Schüler mit einem Z-Stempel im Schülerausweis dürfen das Schulgelände in Zwischenstunden verlassen. In den hier genannten Fällen unterliegen die Schülerinnen und Schüler nicht mehr der Aufsicht durch die Schule und haben damit bei einem Unfall keinen Versicherungsschutz.
  19. In allen anderen Fällen bedarf das Verlassen des Schulbereichs stets der ausdrücklichen Genehmigung der Schul-leitung.
  20. Vertretungsplan und Stundenwechsel: Der Vertretungsplan wird täglich zum Aushang gebracht. Falls eine Lehr-kraft fünf Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen ist, erkundigt sich der Klassensprecher im Sekreta-riat.
  21. Alle besonderen Veranstaltungen der Schüler (z.B. Klassennachmittage, SMV-Veranstaltungen), die als Schulver-anstaltungen firmieren, bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung und aus Haftungsgründen immer der Anwesenheit einer Lehrkraft oder einer vom Direktorat beauftragten Person. Eine Teilnehmerliste und ein Pro-gramm sind dem Direktorat rechtzeitig vorzulegen.
  22. Anschläge am Schwarzen Brett, Bekanntmachungen und Plakate jeglicher Art können nur mit Genehmigung des Direktorats zum Aushang gebracht werden. Glasflächen Türen und Wände dürfen nicht beklebt werden (Ausnahmen: Direktorat, Sekretariat, Lehrerzimmer).
  23. Berichte an die Presse über schulische Angelegenheiten sind in jedem Fall über das Direktorat zu leiten.
  24. Die Schüler und Schülerinnen achten auf ihr mitgebrachtes Eigentum, die Schule haftet nicht bei Verlust. Gefun-dene Schlüssel, Ausweise und Geldbeutel werden im Sekretariat abgegeben, alle anderen Fundgegenstände beim Hausmeister.
  25. Für nicht schulische Veranstaltungen gelten besondere Regelungen.
  26. Ein Alarmplan mit Hinweisen zum Verhalten bei Alarm, zu den Fluchtwegen und den Erste-Hilfe-Einrichtungen ist in den einzelnen Unterrichtsräumen ausgehängt. In Notfällen wird über das Sekretariat der Schulsanitätsdienst verständigt.
  27. Die Nutzungsordnung für Computereinrichtungen mit Internetzugang ist Bestandteil der Hausordnung.

Haftungsausschluss
Die Schule und die Stadt Erlangen werden von einer Haftung gegenüber Ansprüchen, die aus dem Verhalten der Mitarbeiter der Schule entstehen, außer bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit freigestellt.
Diese Hausordnung beruht auf den einschlägigen Bestimmungen des BayEUG und der GSO, sie wurde nach Bearbei-tung durch die zuständigen Gremien vom Schulforum am 19.04.2016 gebilligt.

R. Strübing
OStDin, Schulleiterin

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