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Home Profil Unsere Vereinbarungen IT-Nutzerordnung

IT-Nutzerordnung

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Allgemeines

Das Städtische Marie-Therese-Gymnasium Erlangen ergänzt die Hausordnung im Hinblick auf die Nutzung der Computereinrichtungen im Schülernetz um folgende Regelungen. Sie gelten sowohl für die Nutzung im regulären Unterricht als auch für die Nutzung der Einrichtungen in der unterrichtsfreien Zeit.
Auf das rechnergestützte Schulverwaltungsnetzwerk findet diese Nutzerordnung keine Anwendung.

Regeln für jede Nutzung

Passwörter:

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten zu Schuljahresbeginn nach schriftlicher Anerkennung dieser Nutzungsordnung die Möglichkeit, sich mit einem zentralen Passwort am System anzumelden und anschließend selbst ein individuelles Passwort einzurichten. Dieses Passwort ist damit nur der jeweiligen Schülerin/ dem jeweiligen Schüler bekannt.

  • Für Handlungen, die unter der Nutzerkennung erfolgen, sind die betreffenden Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
  • Nach Beendigung einer Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC jeweils ordnungsgemäß abzumelden.
  • Deshalb muss das Passwort vertraulich behandelt werden und ist sorgfältig zu verwahren.
  • Das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist strengstens verboten.
  • Wer durch Zufall ein fremdes Passwort erfährt, muss dies unverzüglich der betreuenden Lehrkraft mitteilen. Außerhalb des Unterrichts muss der Sachverhalt im Sekretariat gemeldet werden.
  • Die betroffene Person erhält zu ihrem eigenen Schutz unverzüglich ein neues Passwort durch die Systemadministration.
  • Hat eine Schülerin oder ein Schüler sein Passwort vergessen, ist es strikt untersagt, die Anmeldung über einen fremden Account vorzunehmen.
  • Findet eine Schülerin oder ein Schüler einen PC vor, auf dem eine andere Person angemeldet ist, muss unverzüglich – ohne weitere Aktion – die Abmeldung durchgeführt werden.

 

Verbotene Nutzungen:

  • Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten.
  • Es ist insbesondere verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen oder zu versenden.
  • Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist der aufsichtführenden Lehrkraft Mitteilung zu machen und danach die Anwendung sofort zu schließen.

 

Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.

Die Schule wird von ihren Einsichtsrechten in erster Linie in Fällen des Verdachts von Missbrauch und sonst nur durch sporadische verdachtsunabhängige Stichproben Gebrauch machen. Die individuelle Privatsphäre des Schülers bleibt somit im Regelfall gewahrt.

Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation

  • Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind strengstens untersagt.
  • Dazu gehört im Softwarebereich die Bereitstellung und Speicherung von selbstgeschriebenen oder Fremdprogrammen, die geeignet sind im weitesten Sinn eine Systemmanipulation herbeizuführen.
  • Ist beabsichtigt, derartige Programme im Rahmen des Unterrichts zu verwenden, ist im Vorfeld die Erlaubnis der Systembetreuung einzuholen. Fremdgeräte (z.B. externe Festplatten und USB-Sticks) dürfen nur an den Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden, wenn vorher die aufsichtführende Lehrkraft die Erlaubnis erteilt.
  • Der Einsatz des Sticks erfordert einen Vorlaufscan mit Antivirensoftware, der weitgehend automatisiert erfolgt und nicht übersprungen werden darf.
  • Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden großer Dateien (z.B. Grafiken) aus dem Internet ist zu vermeiden.
  • Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten zu löschen.

 

Schutz der Geräte

  • Die Bedienung der Hard- und Software hat entsprechend den Instruktionen zu erfolgen.
  • Störungen oder Schäden sind sofort der aufsichtführenden Lehrkraft zu melden.
  • Diese dokumentiert den Sachverhalt in der dafür vorgesehenen Liste und leitet eine Schadensmeldung an das IT-Team weiter.
  • Wer schuldhaft Schäden verursacht, hat diese zu ersetzen.
  • Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist während der Nutzung der Schulcomputer Essen und Trinken verboten.

Nutzung von Informationen aus dem Internet

  • Der Internetzugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit in Zusammenhang steht.
  • Das Herunterladen von ausführbaren Programmen ist nur mit Einwilligung einer aufsichtführenden Lehrkraft zulässig.
  • Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.
  • Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.
  • Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich.

Verbreiten von Informationen im Internet

Werden Informationen im Internet verbreitet, geschieht das unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen.
Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung.

Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen z.B. digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Zustimmung des Rechteinhabers auf eigenen Internetseiten verwendet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten.
Daten und Bilder von Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten dürfen im Internet nur veröffentlicht werden, wenn die Betroffenen wirksam eingewilligt haben. Bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist dabei die Einwilligung der Erziehungsberechtigten, bei Minderjährigen ab der Vollendung des 14. Lebensjahres deren Einwilligung und die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich. Die Einwilligung kann widerrufen werden.

Priorität der schulischen Nutzung und „freie Stationen“

Die schulischen Computer im Lesesaal dienen den Schülerinnen und Schülern in erster Linie zur Unterstützung der Nachbereitung von Lerninhalten und auch zur Vorbereitung auf den Unterricht (z.B. Referate).

Sollten Geräte zeitweise nicht in diesem Zusammenhang gebraucht werden („freie Stationen“) dürfen solche Geräte ab der Mittelstufe auch einmal zur Entspannung genutzt werden. Dazu werden einige fest installierte und vorher in Absprache mit der Schulleitung und Systembetreuung auf Jugendtauglichkeit geprüfte Spiele sowie Facebook bedingt freigegeben.
Die Voraussetzung für diese Freigabe ist die eigenverantwortliche und strikte Beachtung aller anderen Regeln.

Eine freie Station ist sofort zu räumen, wenn sie von anderen Schülern wieder für schulische Zwecke benötigt wird. Regelverstöße werden hier streng geahndet.

Schlussvorschriften

Diese Nutzungsordnung ist Bestandteil der gültigen Hausordnung und tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe durch Aushang an am schwarzen Brett in der Schule in Kraft. Weiterhin wird sie auf der MTG-Homepage platziert. Die Eltern bekommen jeweils im Laufe der ersten Schulwochen zur Einsichtnahme ein Exemplar gesondert digital zugeschickt. Einmal zu jedem Schuljahresbeginn findet eine Nutzerbelehrung statt, die im Klassenbuch protokolliert wird.

Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen, können strafrechtlich sowie zivilrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden.
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch schulrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

Erlangen, den 18. Juli 2017

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