Hier die Nutzerordnung – gültig ab dem Schuljahr 2024/25 – als PDF zum download

Vorwort

Die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler hat sich einerseits dahingehend gewandelt, dass die Nutzung mobiler Endgeräte zum Alltag geworden ist. Andererseits möchten wir am Marie-Therese-Gymnasium unseren Schülerinnen und Schülern Raum geben, mehr in den „analogen“ Dialog mit anderen Menschen zu kommen. Beiden Aspekten wollen wir Rechnung tragen und haben dahingehend die Nutzungsordnung angepasst. Diese wird durch klare, einfache und gut überprüfbare Regeln begleitet. Zusätzlich werden – um die Kinder in der sinnvollen Nutzung dieser Geräte zu schulen – jedes Schuljahr verpflichtende Klassenstunden zur Nutzung digitaler Endgeräte, zum Verhalten im Netz und zur Netiquette abgehalten.

I. Eckdaten der privaten Nutzung digitaler Endgeräte an der Schule

1. Die Regeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler

Die Regeln gelten für alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen des Marie-Therese-Gymnasiums im Unterricht und in den Pausen bzw. Freistunden.  Grundsätzlich sollen alle digitalen Geräte (Handys, Smartwatches etc.) ausgeschaltet in den Büchertaschen verstaut sein.

2. Alle digitalen Endgeräte sind betroffen

Mit digitalen Endgeräten sind Smartphones sowie Smartwatches u.ä. gemeint.

In der Unterstufe soll die Verwendung von Smartphones im Unterricht mit privatem Datentarif (z.B. zu Recherchezwecken) vermieden und es sollen stattdessen die schuleigenen IPads verwendet werden.

Das Mitbringen und die Nutzung von eigenen Tablets (keine Laptops!) ist ab der 10. Jahrgangsstufe (Stichtag 1. Mai) erlaubt. Für diese gelten dann auch die unten genannten Regelungen.

3. Vorgehen bei besonderen Anlässen

Bei Leistungsnachweisen müssen die Geräte ausgeschaltet in der Büchertasche verstaut werden. Bei Exkursionen und Fahrten ist das Mitführen digitaler Endgeräte generell gestattet. Dabei gelten die Nutzungsregeln (siehe unten). Die Lehrkräfte entscheiden über eventuelle Einschränkungen.

Ausnahme: Schullandheim der 5. Klassen. Hier ist ein Mitnehmen der mobilen Geräte grundsätzlich nicht erlaubt. Falls Geräte doch mitgebracht werden, werden diese von den begleitenden Lehrkräften für die Dauer der Fahrt eingesammelt.

II. Konsequenzen bei Missachtung der Regelungen

Bei regelwidriger Nutzung von digitalen Endgeräten nimmt die Lehrkraft das Gerät im ausgeschalteten Zustand an sich. Die Dauer des Einbehaltens liegt im pädagogischen Ermessen der Lehrkraft, erfolgt jedoch in der Regel längstens bis zum Ende des Unterrichtstages.

Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen können Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.

Davon abgesehen kann missbräuchliche Nutzung auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

III. Erlaubte und nicht erlaubte Nutzung

Wo und wann?

In Momenten und an Orten, an denen die Nutzung digitaler Endgeräte nicht gestattet ist, sollen die Geräte nicht sichtbar und nicht hörbar sein, z.B. lautlos in der Tasche.

ERLAUBT:

  • Schülerinnen und Schüler mit „P-Stempel“ im Schülerausweis: bis 13.00 Uhr nur in der Aula
  • Im Oberstufenraum und in den für die Oberstufe zum Arbeiten freigegebenen Räumen
  • Bei Genehmigung durch eine Lehrkraft:
    • Beim Stundenwechsel (um für die Klasse den Vertretungsplan zu prüfen)
    • Bei organisatorischen Sonderfällen (z.B. Stundenplanänderungen, Abholen bei Krankheit)
  • Tablets (keine Laptops!) ab der 10. Jahrgangsstufe (Stichtag 1. Mai) zur schulischen Nutzung auch im Unterricht

VERBOTEN:

  • Schülerinnen und Schüler ohne „P-Stempel“ im Schülerausweis immer bis 13.00 Uhr und auf dem gesamten Schulgelände
  • Während des Unterrichts ohne Aufforderung
  • Bei Schulveranstaltungen (Theater, Vorträge, Projekte, etc.
  • An sensiblen Orten (Umkleiden und Toiletten)
  • Laden aller digitalen Endgeräte ohne Erlaubnis

Was?

Gesetzliche Regelungen sind bei der Nutzung digitaler Endgeräte selbstverständlich einzuhalten, v.a. bzgl. der Persönlichkeits- und Urheberrechte sowie des Datenschutzes. 

ERLAUBT:

  • Private und schulische Nachrichten (Messenger, E-Mail, SMS)
  • Schulische Anwendungen (Internetrecherche, Lern-Apps, Wörterbücher, Taschenrechner, Kalender, Notizen, Uhr, Mebis)
  • Organisatorische Anwendungen (WebUntis, Schulhomepage)
  • Nutzung nach Aufforderung/Erlaubnis der Lehrkraft

VERBOTEN:

  • Fotos, Videos, Tonaufnahmen (von anderen Personen oder von Schulaufgaben, Tafelbildern, Präsentationen etc.) ohne Einverständnis der Betroffenen
  • Bösartige und strafrechtlich relevante Inhalte und Kommunikation (Cybermobbing, Hasskommentare, Gewaltverherrlichung, Pornographie, Volksverhetzung etc.)
  • Geschäftliche Transaktionen jeglicher Art (Online-Shopping, Online-Banking, Glücksspiele, etc.)

Wie?

Digitale Endgeräte sollen in einer Weise genutzt werden, die Rücksicht auf Andere nimmt und ein respektvolles Miteinander ermöglicht.

ERLAUBT:

  • „Leise“ Nutzung, mit Rücksicht auf Andere
  • Pflegliche Nutzung der Rechner in den Klassenzimmern, den Computerräumen und dem Lesesaal
  • Tablets werden grundsätzlich flach auf den Tisch gelegt und nicht aufgestellt.

VERBOTEN:

  • störende Lautstärke (Telefonate, Video, Musik)
  • Verbinden von Handys für nicht-schulischen Gebrauch mit dem Beamer im Klassenzimmer

Beschluss des Schulforums vom 02.07.2024