Die Reglungen für Leistungsnachweise am MTG in der aktuellen Fassung lassen sich hier herunterladen.

Die Notengebung stellt einen wichtigen Bestandteil des schulischen Alltags dar, gibt sie Schülerinnen und Schülern ebenso wie Erziehungsberechtigten doch ein unmittelbares und klares Feedback über eine Vielzahl von Einzelleistungen; in den turnusmäßigen Zwischenberichten werden diese Einzelleistungen in Summe dargestellt, so dass sich ein fundierter Überblick über den gegenwärtigen Gesamtstand ergibt. Gleichwohl sollen Noten stets nur als Momentaufnahme aus dem komplexen Gesamtbild eines individuellen Lern- und Entwicklungsprozesses verstanden werden, niemals aber als Wertung der Persönlichkeit einer Schülerin oder eines Schülers.

Gerichtet ist diese schulinterne Zusammenstellung der wichtigsten Regelungen für die Leistungsnachweise, der sogenannte Leistungskodex, vorwiegend an alle Schülerinnen und Schüler des MTG sowie an Eltern und Erziehungsberechtigte. Der Kodex ist konzipiert als Baustein zur Transparenz und soll ggf. im Schulalltag auftauchende Fragen rund um die Terminierung, Organisation, Nachholung und Bewertung von Leistungen der Schülerschaft beantworten.

Die Zahl der Überarbeitungen dieses Regelwerks wächst seit dem ersten Erscheinen stetig an. Dies spiegelt die Lebendigkeit des Qualitätsentwicklungsprozesses am MTG wider. In den Fachschaften führt die Bereitschaft zur Innovation und zur Anpassung an die (digitale) Lebenswelt nämlich regelmäßig dazu, in Bezug auf die Verfahren zur Leistungserhebung neue Wege zu beschreiten, Bewährtes weiterzuentwickeln, Erprobtes zu evaluieren, aber ggf. Überholtes auch zu verwerfen.

Grundlagen des Kompendiums zur Leistungserhebung sind Art. 52 BayEUG, §§ 21-29 und §§ 43-58 GSO sowie das jährliche MB-Rundschreiben zu den Leistungsnachweisen mit allen weiteren relevanten Ausführungsbestimmungen.