Bar – Protokoll

Datum: 05.07.2023

Beginn: 09:50 Uhr

Ort: Nürnberg

Teilnehmer: Grundkurs 2 und W-Seminar „Attentate“ von Hr. Dr. Barth/Begleitung Herr Teufel

Protokollanten: Oyu Baasansuren , Ben Böckmann , Finn Krause

Ablaufplan:

  1. Begrüßung durch Frau Michl (Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Bayern)
  2. Vortrag von Frau Richter (stv. Referatsleiterin im Bereich Innere und Zentraldienste und Organisation)
  3. Rundgang durch das Ministerium für Finanzen und Heimat
  4. Vortrag von Herrn Ernst (Beteiligungsverwaltung des Freistaates Bayern Referat 57)
  5. Einführung ins Hacking durch das Landesamt für Sicherheit und Informationstechnik (LSI)
  6. Werbung für (Duale-) Studiengänge durch Herrn Lörentz
  7. Quiz

Vortrag von Frau Richter

Wie alle Ministerien ist auch das Ministerium für Finanzen und Heimat eine oberste Dienstbehörde. Anders als die anderen Ministerien befindet es sich allerdings nicht in München. Dies liegt daran, dass im Zuge einer geplanten Behördenverlagerung im Jahr 2013 und der anschließenden Durchführung dieser im Jahr 2014 der damalige Finanzminister Markus Söder den Dienstbetrieb „seines“ Ministeriums in seine Heimatstadt Nürnberg geholt hat.

Das Finanz- und Heimatministerium hat derzeit 120 Mitarbeiter*innen.

Der Verwaltungsapparat Bayerns lässt sich als eine Pyramide darstellen. Die höchste Stufe ist die oberste Dienstbehörde, zu welcher die Staatskanzlei, die Behörde des Ministerpräsidenten und die derzeit 14 Ministerien (z.B. das Finanzministerium) gehören. Darunter befindet sich die mittlere Dienstbehörde, der sogenannte Verwaltungsaufbau (z.B. das Landesamt für Steuern). Darunter wiederum sind die unteren Dienstbehörden (z.B. Finanzämter) angesiedelt.

Das Finanzministerium unterteilt sich in sieben Abteilungen mit unterschiedlichen Aufgabenbereichen. Diesen sieben Abteilungen untergestellt gibt es sogenannte Referate, die die Aufgaben der jeweiligen Abteilungen spezialisieren:

 

Abteilung 1: Haushalt

Die erste Abteilung des Finanz- und Heimatministeriums beschäftigt sich unter anderem mit Sparpolitik. Außerdem hat es die folgenden

Aufgaben: Regelung des Budgetrechts/Etatrechts, Erstellung neuer Haushaltsentwürfe und der Haushaltskreislauf:

Der Freistaat Bayern investiert z.B. das meiste Geld pro Jahr in Personal.

Haushaltsentwurf

Regierungsentwurf

Haushaltsgesetz

Haushaltsvollzug

Rechnungsprüfung

Entlastung

Abteilung 2: Öffentlicher Dienst

Abteilung 2 kümmert sich vorwiegend um die Vermittlung von Geld im System des Freistaats. Sie verhandelt die Tarifverträge für z.B. Länderbeamte und Arbeitnehmer – von denen es in Bayern immerhin 380.000 gibt, womit der Freistaat auch der größte Arbeitgeber in Bayern ist. Es geht hier aber nicht nur um Geld, sondern auch um generelle Haushaltsmittel, beispielsweise um die Stellenverhandlung (Wie viele Stellen werden in verschiedenen Behörden wie z.B. Polizei, Schule usw. ausgeschrieben?). Bayern versteht sich hier als echtes „Bildungsland“, gibt also im Deutschland weiten Vergleich überdurchschnittlich viel für Bildung und Schulen jeglicher Art aus.

Abteilung 3: Steuerpolitik, Steuern, Organisation, Automation der Steuerverwaltung

Die dritte Abteilung beschäftigt sich mit allem, was mit Steuern zu tun hat. Die sogenannte Landessteuer wird dabei dem Freistaat Bayern zugeschrieben (also zum Beispiel Erbschafts- oder Grunderwerbssteuer). Daneben gibt es noch die Gemeinschaftssteuern (Lohnsteuer, Umsatzsteuer, …), die den Ländern und Gemeinden je nach Bedarf zustehen und natürlich die Bundessteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Tabaksteuer, …), die nur der Bundesrepublik Deutschland zufließen.

Abteilung 4: Beteiligungen

Bei den Beteiligungen in verschiedenen Unternehmen steht nicht der Profit im Vordergrund und somit wird der Freistaat nicht wirtschaftlich tätig. Ziel von Beteiligungen ist meist die Förderung von spezifischen Standorten, Wirtschaft oder Infrastruktur, wovon viele Menschen profitieren. Die staatlich gedachten Ziele treten dabei in den Hintergrund.

Abteilung 5: Heimat

Die Abteilung 5 kümmert sich im Prinzip um ein eigenes Ressort, nämlich um Heimat. Zu den Aufgaben der Abteilung gehört es, Umfragen zum Thema Heimat zu gestalten. Außerdem beteiligt sie sich bei der Verwaltung historischer Bauten wie beispielsweise die Kaiserburg in Nürnberg oder Schloss Neuschwanstein. Dabei steht der Tourismusgedanke im Vordergrund. Aber auch die Erhaltung von Dialekten, Traditionen und materieller Kulturerbe wird von dieser Abteilung verwaltet: Hierbei steht vor allem die Förderung von Bayerns Image im Vordergrund. Beispiel dafür wäre die zuvor schon angesprochene Behördenverlagerung 2014. Bestimmte Bereiche des Freistaats erhalten somit höheren kulturellen Wert und damit ein besseres Image.

Abteilung 6: Finanzbeziehungen

Die Abteilung 6 „Finanzbeziehungen“ ist beim kommunalen Finanzausgleich tätig. Beispiel dafür wäre die Region Herzogenaurach: Durch die Ansiedlung zahlreicher großer Unternehmen wurde viel in die Region investiert – Herzogenaurach zahlt somit Geld an andere Regionen Bayerns, damit die Verteilung des Geldes nach außen hin ausgeglichen ist (= Kommunaler Finanzausgleich). Die Abteilung 6 ist auch die Rechtsabteilung. Das bedeutet, dass dort  Rechtsfragen und Streitigkeiten geklärt werden.

Abteilung 7: Digitalisierung, Breitband und Vermessung

Vor einigen Jahren war die Grundsteuer die mit Abstand wichtigste und größte Steuer – viele Landbesitzer waren also auf eine genaue Ausmessung ihres Landes erpicht, um nicht zu viele Steuern zu zahlen: So entstand das Gebiet der Vermessungsverwaltung, womit sich Abteilung 7 unter anderem beschäftigt. Außerdem thematisiert diese Abteilung Themen wie IT-Sicherheit und Glasfaserausbau, die eigentlich heute schon zwei der wichtigsten Bereiche sind und mit der Zeit nur noch wichtiger werden. Zusätzlich ist durch Abteilung 7 das Bayern-WLAN entstanden, das es hier in Erlangen zum Beispiel an der Universitätsbibliothek gibt.

Rundgang durch das Ministerium für Finanzen und Heimat

Ein Rundgang durch das Haus lieferte Einblicke in die Geschichte dessen – von der Bank, durch den Krieg, zu einem Ministerium. Zudem wurde uns ein Abstecher in die Büros des Ministerpräsidenten Markus Söder und des Finanzministers Albert Füracker geboten.

Vortrag von Herrn Ernst

Herr Ernst hielt einen Vortrag, der verschiedene Aspekte der staatlichen Beteiligung an Unternehmen beleuchtete. Insgesamt beteiligt sich der Staat an 71 Unternehmen, darunter 54 GmbHs, 144 Staatsbetriebe und 3 Anstalten des Öffentlichen Rechts.

Einige Beispiele für staatliche Beteiligungen sind der Flughafen Nürnberg, das Hofbräuhaus, Lotto Bayern und das Münzprägeamt. Letzteres fungiert sowohl als Amt als auch als Betrieb, da es durch Sonderprägungen Geld verdienen kann. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass staatliche Unternehmen nicht ausschließlich darauf abzielen, Gewinne zu erzielen.

Der Staat kann seine Unternehmen auf verschiedene Weisen unterstützen, darunter durch Gesetzgebung, Förderprogramme und die Steuerpolitik. Wenn der Staat in Unternehmen investiert, erhält er auch ein Mitspracherecht durch die Entsendung von Personen in den jeweiligen Aufsichtsrat des Unternehmens.

Es ist von großer Bedeutung, dass der Staat für seine Unternehmen immer die strengsten Regeln anwendet. Geschäftsführer werden in der Regel nicht aus einem Ministerium rekrutiert, um die Unabhängigkeit der Unternehmen zu gewährleisten. Allerdings werden auch diese von Dritten regelmäßig überprüft.

Einführung ins Hacking durch das LSI

Ein vereinfacht dargestelltes Scenario eines erfolgreichen Hackingversuchs an einem Schuldirektor mit bekannten, einfachen und für jeden zugreifbaren Mitteln stand im Mittelpunkt der Demonstration.

Durch einen durch die Firewall für den Internetverkehr standardisiert offenen Port 443 verschaffen sich die Hacker mithilfe einer als PDF getarnten „executable“ Zugriff auf den Computer des Opfers. Anhand des Beispiels eines Schuldirektors werden alltägliche Tools wie die FTP-Dateiübertragung durch öffentliche OpenSource Programme wie Armitage oder Passwortfox ausgenutzt. Dabei wird auf die Lückenhaftigkeit von bekannten Antivirusprogrammen hingewiesen und diese bildlich demonstriert. Außerdem werden mögliche Ausmaße einer solchen Attacke und die Zuständigkeit des LSI in bestimmten Fällen erläutert

Werbung für (Duale-) Studiengänge durch Herrn Lörentz

Einen aufschlussreichen Überblick zu den vielen verschiedenen Möglichkeiten beim Ministerium dual zu studieren, verschaffte uns Herr Lörentz.

Quiz

Zum Schluss gab es für alle TeilnehmerInnen in zwei Gruppen gegeneinander antretend ein kleines Quiz rund um Bayerns Verwaltungsapparat.